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Neuer Kenntnisnachweis erforderlich
Die Luftverkehrsordnung (LuftVO) schreibt für Modellflieger, die ihr Flugmodell im privilegierten Rahmen eines Modellflugverbandes betreiben wollen, einen Kenntnisnachweis vor. Wer also sein Flugmodell in Flughöhen von mehr als 120 Metern über Grund oder mit mehr als 2 Kilogramm Abfluggewicht fliegen möchte, für den ist der Nachweis erforderlich. Und das gilt sowohl für das Fliegen auf als auch außerhalb von Modellfluggeländen.
Infos für Neumitglieder
- Um alleine auf dem Platz fliegen zu können, benötigen Neumitglieder eine Flugleiterschulung.
- Die Aufstiegserlaubnis mit Inhalt sollte bekannt sein.
- Die erlaubten Flugzeiten aus der Aufstiegsgenehmigung sind genauestens einzuhalten, keine Minute mehr.
- Am Flugmodell muss die Registriernummer angebracht sein.
- Für das Fliegen über 120m oder für Modelle ab 2kg braucht der Pilot den aktuellen Kenntnisnachweis.
- Geleistete Arbeitsstunden können über den internen Bereich der Homepage gemeldet werden.
- Offene Arbeiten werden auf der Homepage eingestellt.
Aktuelles zum Modellflug und EU Recht
Auszug vom DMFV:
Ab dem 01.05.2021 ist der Betrieb von Flugmodellen nur noch nach erfolgter Piloten-Registrierung zugelassen.
Fliegen über 100m noch möglich?
Update zum 01.05.2021: Laut DMFV Webinar vom 08.02.2021 sind es dann 120m unter den unten stehenden Bedingungen.
Mit dem DMFV zum Kenntnisnachweis für Modellflugsportler
Hier geht es zum Online Kenntnisnachweis des DMFV:
Willkommen
Die Abteilung Modellflug besteht derzeit aus 82 Mitgliedern (48 Aktive und 3 Jugendliche).
Neben dem Fluggelände bei Niederbiegen/Föhrenried wird eine Vereinswerkstadt in Ravensburg/Weststatt in der Hochbergstraße 66 unterhalten.
Spaß am Modellfliegen
Sinnvolle Freizeitbeschäftigung in netter Gesellschaft und draußen in der Natur, so lässt sich das Hobby des Modellfliegens kurz und bündig beschreiben.
Modellflieger jeden Alters treffen sich auf dem Fluggelände Föhrenried, um ihrem Hobby nachzugehen.
Probleme bei der Anmeldung?
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